Aussagepsychologische Gutachten liefern zentrale Entscheidungsgrundlagen zur Glaubwürdigkeit der Geschädigten und stellen bei Vier-Augen-Delikten häufig das einzige wesentliche Beweismittel dar.
PSY-LEX identifiziert methodische Fehler, die Ihr Verfahren beeinflussen können.
Aussagepsychologische Beurteilungen sind methodisch anspruchsvoll und anfällig für Anwendungsfehler.
Zentrale Prüfverfahren werden häufig unvollständig oder inkonsistent angewandt.
Wertungen können mangels ausreichender Objektivierung durch persönliche Annahmen beeinflusst sein.
Ersteinschätzung innert 48h
PSY-LEX identifiziert systematisch diese und viele weitere methodischen Fehler

Alternative Erklärungen zur Entstehung einer Aussage werden nicht systematisch entwickelt und geprüft.

Inhaltliche Aussageanalyse wird unzulässig mit personenbezogenen oder verhaltensbezogenen Wertungen vermengt.

Einflüsse von Befragungssituation, Suggestibilität, Vorbefragungen oder Verfahrensdynamiken bleiben unbeachtet oder werden unterschätzt.

Beobachtungen, Interpretation und Schlussfolgerungen werden nicht sauber voneinander abgegrenzt.

Vorgehen, Auswahl der Kriterien und Gewichtung einzelner Analyseschritte sind nicht nachvollziehbar dokumentiert.

Begrenzte Befunde werden mit einer Sicherheit interpretiert, die methodisch nicht gedeckt ist.
Was ein valides Glaubhaftigkeitsgutachten erfüllen muss
Hypothesenprüfender Ansatz
Systematische Entwicklung und Prüfung konkurrierender Erklärungen zur Aussageentstehung.
Saubere Trennung von Befund und Bewertung
Klare Differenzierung zwischen Beobachtungen, Analyse und Schlussfolgerungen.
Kontextualisierte Aussageanalyse
Berücksichtigung von Entstehungsbedingungen der Aussage, Befragungssituation, Vorbefragungen und Verfahrensdynamik.
Methodische Transparenz
Nachvollziehbare Darstellung des Vorgehens, der verwendeten Kriterien und der Gewichtung einzelner Befunde.
Monokausale Erklärungsmuster
Fixierung auf eine einzige Erklärung ohne Prüfung von Alternativhypothesen.
Vermischung von Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
Unzulässige Einbeziehung personenbezogener Wertungen in die Inhaltsanalyse.
Kontextignoranz
Ausblendung suggestiver Einflüsse, sozialer Dynamiken oder wiederholter Befragungen.
Überinterpretation der Befundlage
Zuschreibung einer Aussagekraft, die durch die Datenlage methodisch nicht gedeckt ist.
"Das Gutachten hatte eine mögliche Fehlbeschuldigung nicht als solche erkannt. Dank PSY-LEX konnte ich aufzeigen, dass die Begutachtung methodische Mängel aufwies und nicht objektiv durchgeführt wurde.
Beschuldigter, Strafrechtsverfahren
PSY-LEX identifizierte gravierende Mängel bei der Aufbereitung der Anknüpfungstatsachen. Die Anfechtung führte zur Anordnung einer Neubegutachtung und zu einer erneuten gerichtlichen Beurteilung.
Mängel im Gutachten aufgedeckt
Neubegutachtung angeordnet
Erneute gerichtliche Beurteilung erfolgt
PSY-LEX prüft Glaubhaftigkeitsgutachten auf methodische und inhaltliche Mängel.
Die fachliche Analyse kann zur sachgerechten Einordnung des Gutachtens im Verfahren beitragen.

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