Sexualstrafrechtliche Gutachten prüfen lassen

In sexualstrafrechtlichen Verfahren sind psychologische Gutachten oft entscheidend - und besonders fehleranfällig. PSY-LEX deckt systematisch Mängel in Sexualstrafrecht-Gutachten auf, die Verfahrensergebnisse massgeblich beeinflussen.

Warum sexualrechtliche Gutachten prüfen?

  • Forensische Tatbeurteilungen stützen sich teilweise auf veraltete Annahmen zu Deliktkreisläufen.

  • Sexualdelinquenz wird in Gutachten nicht selten ohne hinreichende empirische Grundlage pathologisiert.

  • Sexualstereotype Annahmen können die Begutachtung beeinflussen.

Ersteinschätzung innert 48h

Spezifische Fehler in Sexualstrafrechtlichen Gutachten

PSY-LEX identifiziert diese häufigen Mängel

Unzulässige Pathologisierung

Diagnosestellungen ohne ausreichende klinische Kriterien oder ohne Trennung zwischen Deliktverhalten und psychischer Störung.

Fehlende Deliktspezifität

Risikoeinschätzungen und Erklärungsmodelle werden schematisch angewendet, ohne das konkrete Tatmuster und den individuellen Tatkontext zu berücksichtigen.

Unkritische Übernahme von Aktenannahmen

Polizeiliche, therapeutische oder frühere gutachterliche Einschätzungen werden übernommen, ohne eigenständige Prüfung oder Gegenhypothesen.

Methodisch unzureichende Prognosemodelle

Verwendung statischer oder veralteter Prognoseinstrumente ohne transparente Gewichtung dynamischer Risikofaktoren.

Vermischung von Moralurteil und Fachurteil

Normative Bewertungen des Sexualverhaltens fliessen implizit in Diagnostik, Rückfallprognose oder Massnahmeempfehlungen ein.

Unklare Kausalitätsannahmen

Psychologische Konstrukte wie Impulskontrolle, Empathiemangel oder Sexualpräferenz werden behauptet, ohne empirisch nachvollziehbare Verbindung zur Tat.

Moderne Forschung vs. Gutachten-Praxis

Was aktuelle Wissenschaft weiss und was Gutachter oft ignorieren

Wissenschaftlicher Stand

  • Heterogenität sexueller Delinquenz

    Sexualdelikte bilden keine einheitliche Tätergruppe; Motivlagen, Risikofaktoren und Entwicklungsverläufe unterscheiden sich deutlich.

  • Begrenzte Prognosekraft statischer Faktoren

    Vergangene Delikte erklären Rückfallrisiken nur eingeschränkt; dynamische, kontextabhängige Faktoren sind zentral.

  • Aussageverhalten von Beschuldigten ist strategisch geprägt
    Schweigen, Bagatellisieren oder Inkonsistenzen sind verfahrenslogisch erklärbar und nicht per se diagnostisch verwertbar.

  • Risikoeinschätzung ist probabilistisch, nicht deterministisch

    Prognosen liefern Wahrscheinlichkeiten, keine individuellen Vorhersagen.

Fehlerhafte Gutachten-Praxis

  • Typologisierende Tätermodelle

    Gutachten ordnen Beschuldigte schematisch Tätertypen zu ohne empirische Passung zum Einzelfall.

  • Übergewicht statischer Risikomerkmale
    Frühere Verurteilungen oder Aktenbefunde dominieren die Prognose trotz geringer inkrementeller Validität.

  • Unkritische Nutzung von Prognoseinstrumenten
    Scores werden ohne Beachtung von Basisraten, Fehlerraten und Anwendungsgrenzen interpretiert.

  • Überdehnte Diagnostik sexueller Präferenzen
    Aus einzelnen Verhaltensweisen oder Aktenhinweisen werden ohne ausreichende klinische und differentialdiagnostische Prüfung stabile sexuelle Präferenzstörungen (z.B. Pädophilie) abgeleitet.

Besondere Herausforderungen im Sexualstrafrecht

PSY-LEX berücksichtigt diese sensiblen Aspekte

Hohe Vorurteilsanfälligkeit der Beurteilung

Sexualdelikte aktivieren starke moralische und affektive Reaktionen, die Diagnostik, Prognose und Interpretation unbewusst verzerren können.

Vermischung von Tatvorwurf und Persönlichkeitsdiagnostik

Aus dem vorgeworfenen Verhalten werden vorschnell stabile Persönlichkeitsmerkmale oder sexuelle Präferenzstörungen abgeleitet.

Überdehnte Risiko- und Gefährlichkeitszuschreibungen

Rückfall- und Gefährlichkeitsannahmen werden häufig ohne ausreichende empirische Grundlage verallgemeinert und überschätzt.

Erfolgsgeschichte Sexualstrafrecht

"Dank der detaillierten Analyse von PSY-LEX wurde eine zu Unrecht vergebene Diagnose erkannt und eine drohende stationäre Massnahme durch eine Neubegutachtung abgewendet."

Rechtsanwalt, Strafrecht Zürich

Die Neubegutachtung gelangte hinsichtlich der Schuldfähigkeit meines Klienten zu einer abweichenden Beurteilung, die letztlich zu einem Freispruch führte.

Das Ergebnis

  • Falsche Diagnose aufgedeckt

  • Neubegutachtung durchgeführt

  • Freispruch erzielt

Sensibel und kompetent helfen

Die Überprüfung von psychologischen Gutachten im Sexualstrafrecht erfordert besondere Expertise. PSY-LEX prüft Ihr Gutachten diskret, professionell und unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards.

Professionelle Überprüfung psychologischer Gutachten in der Schweiz.

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