In sexualstrafrechtlichen Verfahren sind psychologische Gutachten oft entscheidend - und besonders fehleranfällig. PSY-LEX deckt systematisch Mängel in Sexualstrafrecht-Gutachten auf, die Verfahrensergebnisse massgeblich beeinflussen.
Forensische Tatbeurteilungen stützen sich teilweise auf veraltete Annahmen zu Deliktkreisläufen.
Sexualdelinquenz wird in Gutachten nicht selten ohne hinreichende empirische Grundlage pathologisiert.
Sexualstereotype Annahmen können die Begutachtung beeinflussen.
Ersteinschätzung innert 48h
PSY-LEX identifiziert diese häufigen Mängel

Diagnosestellungen ohne ausreichende klinische Kriterien oder ohne Trennung zwischen Deliktverhalten und psychischer Störung.

Risikoeinschätzungen und Erklärungsmodelle werden schematisch angewendet, ohne das konkrete Tatmuster und den individuellen Tatkontext zu berücksichtigen.

Polizeiliche, therapeutische oder frühere gutachterliche Einschätzungen werden übernommen, ohne eigenständige Prüfung oder Gegenhypothesen.

Verwendung statischer oder veralteter Prognoseinstrumente ohne transparente Gewichtung dynamischer Risikofaktoren.

Normative Bewertungen des Sexualverhaltens fliessen implizit in Diagnostik, Rückfallprognose oder Massnahmeempfehlungen ein.

Psychologische Konstrukte wie Impulskontrolle, Empathiemangel oder Sexualpräferenz werden behauptet, ohne empirisch nachvollziehbare Verbindung zur Tat.
Was aktuelle Wissenschaft weiss und was Gutachter oft ignorieren
Heterogenität sexueller Delinquenz
Sexualdelikte bilden keine einheitliche Tätergruppe; Motivlagen, Risikofaktoren und Entwicklungsverläufe unterscheiden sich deutlich.
Begrenzte Prognosekraft statischer Faktoren
Vergangene Delikte erklären Rückfallrisiken nur eingeschränkt; dynamische, kontextabhängige Faktoren sind zentral.
Aussageverhalten von Beschuldigten ist strategisch geprägt
Schweigen, Bagatellisieren oder Inkonsistenzen sind verfahrenslogisch erklärbar und nicht per se diagnostisch verwertbar.
Risikoeinschätzung ist probabilistisch, nicht deterministisch
Prognosen liefern Wahrscheinlichkeiten, keine individuellen Vorhersagen.
Typologisierende Tätermodelle
Gutachten ordnen Beschuldigte schematisch Tätertypen zu ohne empirische Passung zum Einzelfall.
Übergewicht statischer Risikomerkmale
Frühere Verurteilungen oder Aktenbefunde dominieren die Prognose trotz geringer inkrementeller Validität.
Unkritische Nutzung von Prognoseinstrumenten
Scores werden ohne Beachtung von Basisraten, Fehlerraten und Anwendungsgrenzen interpretiert.
Überdehnte Diagnostik sexueller Präferenzen
Aus einzelnen Verhaltensweisen oder Aktenhinweisen werden ohne ausreichende klinische und differentialdiagnostische Prüfung stabile sexuelle Präferenzstörungen (z.B. Pädophilie) abgeleitet.
PSY-LEX berücksichtigt diese sensiblen Aspekte

Sexualdelikte aktivieren starke moralische und affektive Reaktionen, die Diagnostik, Prognose und Interpretation unbewusst verzerren können.

Aus dem vorgeworfenen Verhalten werden vorschnell stabile Persönlichkeitsmerkmale oder sexuelle Präferenzstörungen abgeleitet.

Rückfall- und Gefährlichkeitsannahmen werden häufig ohne ausreichende empirische Grundlage verallgemeinert und überschätzt.
"Dank der detaillierten Analyse von PSY-LEX wurde eine zu Unrecht vergebene Diagnose erkannt und eine drohende stationäre Massnahme durch eine Neubegutachtung abgewendet."
Rechtsanwalt, Strafrecht Zürich
Die Neubegutachtung gelangte hinsichtlich der Schuldfähigkeit meines Klienten zu einer abweichenden Beurteilung, die letztlich zu einem Freispruch führte.
Falsche Diagnose aufgedeckt
Neubegutachtung durchgeführt
Freispruch erzielt
Die Überprüfung von psychologischen Gutachten im Sexualstrafrecht erfordert besondere Expertise. PSY-LEX prüft Ihr Gutachten diskret, professionell und unter Berücksichtigung der aktuellen Qualitätsstandards.

Professionelle Überprüfung psychologischer Gutachten in der Schweiz.
Kostenlose Erstprüfung
Detaillierte Tiefenanalyse
© 2026 PSY-LEX. Alle Rechte vorbehalten. | Datenschutz | Impressum