Raphael M., der Doppelmörder von Basel hat wieder zugeschlagen

Psychologische Gutachten im Ernstfall – der Fall Basel als Warnsignal

February 13, 20263 min read

Fehlerhaftes Gutachten? Doppelmörder tötete im Ausgang von der Psychiatrie erneut.

Die Aargauer Zeitung berichtete am 16. Dezember 2025 ausführlich über den Fall Raphael M., der im August 2024 während eines unbegleiteten Ausgangs aus der Basler Universitätspsychiatrie erneut tötete – am selben Tatort wie zehn Jahre zuvor, nach zwei Morden und trotz laufender stationärer Massnahme.

Der Fall wirft eine unbequeme, aber notwendige Frage auf: Welche Rolle spielten psychologische und psychiatrische Gutachten bei Entscheidungen, die diese Tat ermöglichten?

Was ist genau passiert?

Im August 2024 tötete der 32-jährige Raphael M. in Basel eine 75-jährige Frau während eines unbegleiteten Ausgangs aus der Psychiatrie. Die Tat geschah im identischen Treppenhaus wie zwei Morde, die er zehn Jahre zuvor begangen hatte. Damals wurde er wegen Schuldunfähigkeit zu einer stationären psychiatrischen Massnahme verurteilt.

Nach der erneuten Tat wurde bekannt, dass er über Jahre gezielt Wahninhalte verschwieg und therapeutisch angepasst auftrat, um seine Ausgänge nicht zu gefährden.

Dieser Beitrag ist kein Kommentar zum Strafverfahren. Er ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung forensischer Begutachtung.

Was der Fall exemplarisch zeigt

Im Zentrum der Berichterstattung stehen drei für die forensische Begutachtung zentrale Punkte:

1. Der Deliktmechanismus der ersten Tat (2014)

Laut externer fachlicher Einschätzung wurde der Deliktmechanismus nach der damaligen Tat nicht ausreichend geklärt. Insbesondere fehlte eine belastbare psychologische Erklärung dafür, warum der Täter genau an diesem Ort und in dieser Konstellation handelte.

2. Die Risikorelevanz des Tatorts

Trotz identischem Treppenhaus, persönlichem Bezug und fortbestehendem Wahnsystem wurde der Tatort offenbar nicht als eigenständiger Hochrisikofaktor identifiziert und folglich in Lockerungsentscheiden nicht angemessen berücksichtigt.

3. Die Abstützung auf Selbstaussagen

Der Täter verschwieg seine fortbestehenden Wahninhalte über Jahre gezielt, um Ausgänge nicht zu gefährden. Dennoch bildeten seine Aussagen eine zentrale Grundlage späterer Einschätzungen.

Diese Punkte stellen keine formalen Fehlgutachten im engeren Sinn dar. Sie verweisen jedoch auf qualitative Schwächen in Analyse und Risikobeurteilung, die vermeidbar gewesen wären.

Zwei Richtungen, ein Schaden

Der Fall zeigt auf tragische Weise, weshalb Fehler in psychologischen Gutachten verheerende Folgen haben können. Wo Fehler auftreten, wirken sie oft in beide Richtungen – mit gleichermassen schwerwiegenden Konsequenzen für Betroffene und Dritte.

1. Unterschätzung von Gefährlichkeit

Werden Deliktanalyse, Wahndynamik und Kontextfaktoren nicht stringent zusammengeführt, entsteht eine unvollständige forensische Tatbeurteilung. Entscheide zu Lockerungen oder Ausgängen basieren dann auf einer lückenhaften Informationsgrundlage, die im therapeutischen Alltag häufig nicht systematisch revidiert oder ergänzt wird. Die Folgen tragen Dritte.

2. Überschätzung durch unsorgfältige Diagnosen

Umgekehrt zeigen sich in anderen Fällen Gutachten, in denen Diagnosen unsorgfältig oder ohne ausreichende empirische Absicherung gestellt werden. Dies führt zu Pathologisierung, langjährigen stationären Massnahmen und nachhaltiger Stigmatisierung – mit gravierenden Auswirkungen auf die begutachteten Personen.

Die Erfahrung zeigt: Beide Fehlerkategorien entspringen häufig demselben Problem – mangelnder methodischer Gründlichkeit, nicht selten begünstigt durch Zeit- und Kostendruck bei der Gutachtenerstellung.

Warum Gutachtenüberprüfung notwendig ist

Forensisch-psychologische Gutachten sind keine neutralen Beschreibungen. Sie sind Entscheidungsinstrumente im Straf- und Zivilrecht. Bereits scheinbar kleine analytische Schwächen können langfristige rechtliche und gesellschaftliche Wirkungen entfalten.

Genau hier setzen wir mit PSY-LEX an.

Was wir konkret prüfen

Im Rahmen einer systematischen Tiefenanalyse prüfen unsere psychologischen Fachexpertinnen und -experten unter anderem:

  • die Schlüssigkeit und Vollständigkeit des Deliktmechanismus

  • die Nachvollziehbarkeit der forensischen Tatbeurteilung

  • die kritische Abgleichung von Selbstberichten mit Akten, Fremdanamnesen und Verlaufsdaten

  • die Prüfung plausibler Alternativhypothesen

  • die explizite Integration von Tatorten, Beziehungskonstellationen und situativen Triggern in die Prognose

  • den transparenten Umgang mit Unsicherheiten und Grenzen der Aussagekraft

Diese und weitere Kriterien bilden die Grundlage unserer unabhängigen Gutachtenprüfung.

Fazit

Der von der Aargauer Zeitung dokumentierte Basler Fall zeigt in aller Deutlichkeit:

  • Psychologische Gutachten entscheiden nicht nur über Diagnosen, sondern über Freiheit, Sicherheit und Leben.

  • Qualitätsmängel bleiben oft lange folgenlos – bis sie es nicht mehr sind.

  • Unabhängige, methodisch fundierte Gutachtenprüfung ist deshalb kein Misstrauensvotum gegenüber Fachpersonen, sondern ein notwendiges Instrument der Qualitätssicherung.

Wir arbeiten an der Schnittstelle von Psychologie, Recht und Verantwortung. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Team PSY-LEX

Wir sind Experten für fundierte und gerichtswirksame Gutachtensüberprüfungen im Familien- und Strafrecht.

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